Besondere Ausstellungsbedingungen (BAB)

1. Allgemeines

Die „Rodinger Messe“ findet zu dem in der Anmeldung eingetragenen Termin am Ausstellungsgelände des Volksfestplatzes der Stadt Roding, am Esper, statt. Das gesamte Ausstellungsgelände ist mit LKW und Bussen gut zu erreichen.

Das Messegelände befindet sich in einem eingetragenen Überschwemmungsgebiet!

2. Öffnungszeiten

Die Ausstellung wird zum vorgegebenen Datum am Donnerstag um 10.00 Uhr eröffnet, der Eröffnungs-Festakt findet zu vorgegebener Zeit statt. Schließung an diesem Tag um 18.00 Uhr. Für die restliche Ausstellungsdauer ist jeweils von Freitag 14.00 - 22.00 Uhr, Samstag von 14.00 - 22.00 Uhr und Sonntag von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet.

3. Informationen

Weitere Informationen für die Ausstellung können bei Bedarf bei der Organisationsleitung (09461 9418 929) eingeholt werden.

4. Anschlüsse

Auf Wunsch werden Krafstrom- und Wasseranschluss erstellt. Die Abrechnung der Kosten erfolgt je nach Vereinbarung über eine Pauschalgebühr oder über eine Verbrauchsberechnung. Maßgebend für die Verbrauchsberechnung sind die Anschlusswerte der Geräte. Sonderanschlüsse müssen sofort bezahlt werden.

5. Versicherung

Die Ausstellungsleitung haftet nicht für Schäden an Standbauten und Schaugut. Der Abschluss einer Ausstellungsversicherung mit Deckung gegen alle üblichen Gefahren wird empfohlen. Standdekorationen, insbesondere Grünpflanzen und Blumen, sind gegen alle üblichen Gefahren – ebenso wie die Ausstellungsexponate – durch den Aussteller zu versichern. Vor allem bei niedrigen Nachttemperaturen sind solche Ausschmückungen vor Kälteschäden zu schützen.

6. Brennstoffe

Innerhalb der Ausstellungshallen ist der Einsatz von Brennstoffen wie Gas, Benzin, Petroleum, Heizöl usw. grundsätzlich verboten. An den Ständen dürfen sich auch keine gefüllten Behälter wie Tanks, Glasflaschen usw. befinden. PKWs dürfen in den Hallen nur mit entleertem Tank und abgeklemmter Batterie aufgestellt werden.

7. Werbung Rodinger Messe

Für die Rodinger Messe wird in Printmedien geworben. Im Vorlauf der Messe wird das Ausstellerverzeichnis bereitgestellt, welches bis zur nächsten Messe aktiv bleibt. Veranstaltungshinweise werden an die regionalen Rundfunksender sowie TVA Fernsehen Regensburg und der örtlichen Presse über den Pressebereich zur Verfügung gestellt. Zur direkten Messezeit werden in den regionalen Zeitungen und Anzeigenblättern div. Inserate geschaltet. Außerdem werden zusätzlich Medienberichte vom Messeveranstalter an die Medien weitergegeben. Für diese umfangreichen Werbemaßnahmen wird ein Werbekostenzuschuss in den Nebenkosten mit einberechnet.

8. Abrechnung

Die Abrechnung der Standkosten erfolgt 2 Monate vor Ausstellungsbeginn durch Bankeinzug. Die Abrechnung der Verbrauchskosten 14 Tage nach Ausstellungsschluss durch Bankeinzug. Mit Abgabe der Anmeldung erklärt sich der Aussteller mit dem Bankeinzugsverfahren einverstanden.

9. Anmelde-, Aufbau- und Abbauschluss

Anmeldeschluss für die Rodinger Messe ist einen Monat vor der Messe. Aufbaubeginn ist in der Messewoche am Montag. Aufbauschluss am Eröffnungstag um 10.00 Uhr. Abbauschluss am Montag nach Ausstellungsende um 12.00 Uhr. Stände, deren Aufbau am Tag vor Beginn der Messe bis 12.00 Uhr nicht begonnen worden ist, werden auf Kosten des Ausstellers gestaltet, sofern nicht anderweitig darüber verfügt wird . Ersatzansprüche können durch den Mieter nicht geltend gemacht werden.

10. Bewachung

Das Ausstellungsgelände wird während der Nachtzeit nach Messeende bis Messebeginn am darauffolgenden Tag von einem Wach- und Schließdienst bewacht. Den Anweisungen des Bewachungspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Siehe auch Ziffer 20 AAB und Ziffer 5 BAB.

11. Müllentsorgung / Einwegmaterialien

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist der Veranstalter verpflichtet, für eine sachgerechte Müllbeseitigung Sorge zu tragen. Dem Aussteller ist vorgeschrieben, Abfall zu vermeiden und Mülltrennung nach verwertbaren Stoffen durchzuführen. Umweltbelastende Abfallstoffe, Standbauteile, Teppichböden, Mischabfälle, Verpackungen, Sperrmüll, Bauschutt, Produktionsabfälle und Werbemittel werden nicht mehr als Gewerbemüll behandelt und sind auf eigene Kosten zu entsorgen. Einweggeschirr, Einwegflaschen und Dosen sind nicht umweltgerecht. Speisen und Getränke sollen daher in Mehrwegbehältnissen abgegeben werden. Einwegmaterialien müssen auf eigene Kosten entsorgt werden. Andernfalls sind anfallende Müllgebühren vom Aussteller zu entrichten. Mindestgebühr pauschal 40,00 Euro + MwSt.

Für den Tagesmüll stehen während der vier Messetage Müllcontainer zur Verfügung.

12. Werbeflächen

Für dieWerbeflächen oder Prospektverteilung von Nichtausstellern innerhalb des Ausstellungsgeländes oder an der Umzäunung wird ein Betrag von 100,00 Euro berechnet. Die Flächen werden nur von der Messeleitung vergeben. 13. Allgemeine Ausstellungsbedingungen Zusätzlich zu den besonderen Ausstellungsbedingungen gelten die Allgemeinen Ausstellungsbedingungen. Nur bei Anerkennung aller Punkte und ohne jegliche Streichung wird der Vertrag rechtskräftig!

13. Allgemeine Ausstellungsbedingungen

Zusätzlich zu den besonderen Ausstellungsbedingungen gelten die Allgemeinen Ausstellungsbedingungen. Nur bei Anerkennung aller Punkte und ohne jegliche Streichung wird der Vertrag rechtskräftig!